Parallelimport

Abmahnung trotz echter Markenware

22.10.2010

Vorsicht beim Auslandskauf

Wichtig ist auch noch ein zweiter Faktor, durch den sich der Händler absichern kann:

Wenn der Händler bei einem deutschen Großhändler kauft, der einen deutschen Partner für das Streckengeschäft hat, hat er gute Chancen, im Falle einer markenrechtlichen Abmahnung Schadensersatzansprüche gegenüber dem Händler geltend zu machen. Bei einem ausländischen Großhändler ist die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen oftmals faktisch unmöglich. Bei "zu preiswerten Angeboten" von Großhändlern oder bei einem Bezug im Ausland sollte ein Händler somit misstrauisch werden und sich auf jeden Fall bestätigen lassen, dass die Markenware EU-weit frei verkäuflich ist. (awe)

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