Jahressteuergesetz 2009

Änderungen für Unternehmer und Freiberufler

21.07.2008

Einbringungsgewinn II: Wenn eingebrachte Anteile bei der einbringenden Person bei der Einbringung nicht steuerfrei waren, erfolgt eine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II, falls die Anteile von der übernehmenden Gesellschaft innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist veräußert werden.

Lieferung in Freizonen: Eine Ergänzung im Umsatzsteuergesetz soll sicherstellen, dass Lieferungen an Abnehmer nicht steuerfrei sind, wenn die Abnehmer in einer Freizone unternehmerisch tätig sind und die gelieferten Gegenstände für Ausgangsumsätze verwenden, die den Vorsteuerabzug ausschließen.

Wirtschaftliche Tätigkeiten der öffentlichen Hand: Die bestehende Verwaltungspraxis bei der Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand wird gesetzlich festgeschrieben. So ist es weiter zulässig, die Ergebnisse aus defizitären Bereichen (z.B. Personennahverkehr) mit gewinnträchtigen Bereichen (z.B. Energieversorgung) zu verrechnen.

Kontakt und weitere Informationen: Alexander Uhl, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt und Steuerberater, Am Haag 10, D-82166 Gräfelfing, Tel. (089) 863893-60, eMail: office@a-uhl.de (mf)

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