Was Steuerpflichtige wissen müssen

Aktuelle Steuertipps, Teil 2



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Entfernungspauschale, Werbungskosten, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer und Abgabenordnung – die Steuerexperten der Kanzlei WW+KN stellen Urteile und Entscheidungen dazu vor.
Steuerrechtliche Fragen zur Entfernungspauschale sind häufig Gegenstand von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs.
Steuerrechtliche Fragen zur Entfernungspauschale sind häufig Gegenstand von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs.
Foto: styleuneed - Fotolia.com

Im Monat Mai haben die Gerichte und die Steuerverwaltungen folgende wichtige Entscheidungen getroffen:

Kürzeste Straßenverbindung für die Entfernungspauschale

Für die Entfernungspauschale ist die kürzeste Straßenverbindung auch dann maßgeblich, wenn diese mautpflichtig ist oder mit dem verwendeten Verkehrsmittel straßenverkehrsrechtlich nicht benutzt werden darf. So hat der Bundesfinanzhof im Fall eines Arbeitnehmers entschieden, der mit seinem Moped nicht die kürzeste Strecke zum Arbeitsplatz nehmen konnte, weil diese über Bundesstraßen führt, auf denen das Moped wegen seiner niedrigen Höchstgeschwindigkeit nicht fahren darf.

Normale Kleidung führt auch nicht anteilig zu Werbungskosten

Zwar ist auch eine Aufteilung von Aufwendungen für bürgerliche Kleidung bei feststehender Arbeitszeit möglich. Der Bundesfinanzhof lässt die anteiligen beruflichen Kosten für Kleidung aber trotzdem nicht zum Werbungskostenabzug zu, weil die Kleidung insgesamt schon durch das steuerfreie Existenzminimum steuerlich berücksichtigt wurde. Wenn im Einzelfall trotzdem ein beruflicher Aufwand abziehbar sein soll, muss der Gesetzgeber eine entsprechende Regelung treffen. Das ist aber derzeit nur für typische Berufskleidung der Fall.

Erbschaftsteuer auf Anspruch aus einer Direktversicherung

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs unterliegen Ansprüche auf eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung, die Hinterbliebenen eines Arbeitnehmers zustehen, nicht der Erbschaftsteuer. Diese Rechtsprechung beruht darauf, dass Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung erbschaftsteuerrechtlich nicht anders behandelt werden sollen als die Bezüge, die Hinterbliebene kraft Gesetzes erhalten, beispielsweise die Witwen- und Waisenrente. Für den Anspruch aus einer Direktversicherung gilt diese Steuerfreiheit aber nur dann, wenn der Erbe die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, die für einen gesetzlichen Rentenanspruch gelten. Mit dieser Begründung hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein Lebensgefährte daher Erbschaftsteuer auf den Anspruch aus der Direktversicherung zahlen muss, weil ihm auch keine Witwerrente zustehen würde.

Grunderwerbsteuer bei Planungsleistungen durch den Verkäufer

Planungs- und Bauleistungen können ebenfalls unter die Grunderwerbsteuer fallen, wenn sich aus weiteren Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Kauf eines Grundstücks ergibt, dass der Käufer das beim Abschluss des Kaufvertrags noch unbebaute Grundstück in bebautem Zustand erhält. Eine umfangreiche Vorplanung durch den Verkäufer für das später vom Käufer errichtete Gebäude reicht dem Bundesfinanzhof dafür aber noch nicht aus. Zusätzlich zur Planung muss der Verkäufer auch zur Veränderung des körperlichen Zustands des Grundstücks verpflichtet sein.

Anwendungserlass zur Abgabenordnung neu bekannt gemacht

Das Bundesfinanzministerium hat den neu gefassten Anwendungserlass zur Abgabenordnung bekannt gegeben. Neben redaktionellen Änderungen enthält der neue Erlass auch Änderungen aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes aus dem Frühjahr 2013. Der neue Erlass gilt in allen noch offenen Fällen.

Quelle: www.wwkn.de

Lesen Sie auch "Aktuelle Steuertipps, Teil 1"

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