Einem Autofahrer, der nach einer Verurteilung wegen Nötigung im Straßenverkehr das von ihm geforderte medizinisch-psychologische Gutachten zur Feststellung seiner Fahrtauglichkeit nicht beigebracht hat, durfte zu Recht die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Das, so der Erlanger Fachanwalt für Verkehrsrecht Marcus Fischer, Vizepräsident des VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf eine entsprechende Mitteilung des Gerichts vom 14.06.2013 hat das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt am 10. Juni 2013 in einem Eilverfahren ausgeführt. (Az. 3 L 441/13.NW).
Am 2. Oktober 2010 war der Fahrer eines BMW Z 4 auf dem Heimweg von Mannheim nach Frankenthal. Er fuhr mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf der linken Richtungsspur der Hochstraße Nord (B 44) in Ludwigshafen in Fahrtrichtung A 650, als der Antragsteller mit seinem Pkw mit weit überhöhter Geschwindigkeit so dicht auf den Z 4 auffuhr, dass dessen Fahrer nicht mehr die Lampen des Fahrzeugs des Antragstellers erkennen konnte. Kurz danach überholte der Antragsteller den Fahrer des Z 4 auf einer durchgezogenen Linie, schnitt ihn absichtlich und bremste ihn sowie die dahinter fahrenden Kfz ohne Anlass von 70 km/h auf 20 km/h herunter.
In dieser Geschwindigkeit fuhr der Antragsteller dann weiter und verhinderte durch entsprechende Schlenkerandeutungen ein Überholen. Schließlich setzte der Fahrer des Z 4 doch zu einem Überholvorgang an. Der Antragsteller versuchte daraufhin, diesen zu rammen, was aber misslang. Nach einer Weile - inzwischen war eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h erlaubt - holte der Antragsteller den Fahrer des Z 4 wieder ein. Er versuchte den Fahrer des Z 4 auf den Seitenstreifen zu drängen und bremste ihn auf 30 km/h ab. Dieser ging auf die Provokationen des Antragstellers jedoch nicht ein.
Der Fahrer des Z 4 brachte den Vorfall zur Anzeige. Mit Strafbefehl des Amtsgerichts Ludwigshafen vom 13. Mai 2011 wurde der Antragsteller wegen Nötigung im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 1.400 € sowie einem Fahrverbot von drei Monaten verurteilt. Die Stadt Ludwigshafen erlangte hiervon Kenntnis und forderte den Antragsteller im Februar 2013 auf, ein medizinisch-psychologischen Gutachten über seine Fahrtauglichkeit beizubringen. Dem kam der Antragsteller in der Folgezeit nicht nach, woraufhin die Stadt Ludwigshafen ihm am 22. April 2013 die Fahrerlaubnis unter Anordnung der sofortigen Vollziehung entzog.
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