Altersdiskriminierung

Angestellte fordert 36 statt 34 Urlaubstage

24.01.2012

Auch Berufserfahrung und Betriebstreue spielen eine Rolle

Ob die vorstehenden Grundsätze auch für die Staffelung von Urlaubsansprüchen gelten, die sich nicht nach dem Lebensalter richten, sondern an die bereits abgeleistete Beschäftigungszeit des Arbeitnehmers anknüpfen, kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Denn an sich lässt sich die hier in Rede stehende Entscheidung des LAG nicht unmittelbar übertragen, weil bei einer Differenzierung der Urlaubsansprüche nach der Beschäftigungsdauer durchaus die Honorierung einer Berufserfahrung und der Betriebstreue als Rechfertigung hierfür ins Feld geführt werden kann. Allerdings liegt auch zu dieser weitergehenden Rechtsfrage noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung vor, so dass auch insoweit zur Vorsicht anzuraten ist.
Der Autor Dr. Christian Salzbrunn ist Rechtsanwalt in Düsseldorf.
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