Die Kündigung eines Mitarbeiters ist - wie die unendliche Rechtsprechung zu diesem Thema zeigt - für Arbeitgeber ein echtes (auch finanzielles) Abenteuer. Denn in der heutigen Zeit haben Arbeitnehmer nichts zu verlieren und klagen in der Regel gegen eine Kündigung. Der Ausgang eines solchen Arbeitsgerichtsprozesses ist oft für beide Seiten nicht kalkulierbar und belastet beide Seiten, finanziell aber auch psychisch.
Daher stellt sich - bestehen Zweifel daran, ob die Kündigung bei Gericht "durchgeht" - die Frage, ob man dem Angestellten nicht einen Aufhebungsvertrag anbietet und friedlich auseinandergeht. Meist sind Arbeitgeber bereit, sich den "friedlichen Abgang" des Mitarbeiters etwas kosten zu lassen.
Aufhebungsvertrag auch bei unkündbaren Personen möglich
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass man Aufhebungsverträge auch mit Personen schließen kann, die eigentlich "unkündbar" sind, z.B. Schwangere, "Elternzeitler", Schwerbehinderte und Betriebsräte. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags bedarf außerdem - im Gegensatz zu einer Kündigung - nicht der Zustimmung des Betriebsrats. Gleichwohl muss auch ein Aufhebungsvertrag immer schriftlich abgeschlossen werden.