Regelmäßiger Cannabis-Konsum

Bekifft unterwegs – Führerschein weg

18.06.2009

Keine Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

Hiergegen wandte sich der Kläger mit der Begründung, dass von seiner Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen erst nach Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ausgegangen werden dürfe. Seine Klage blieb ohne Erfolg, und zwar aus folgenden Gründen:

- Gemäß § 3 Abs. 1 StVG und § 46 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich deren Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.

- Nach Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung fehlt die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei regelmäßiger Einnahme von Cannabis.

Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung: Was ist regelmäßiger Cannabiskonsum?

Das Bundesverwaltungsgericht hat auch mit Blick auf die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung entschieden, dass ein regelmäßiger Cannabiskonsum im Sinne dieser Regelung jedenfalls bei täglicher oder nahezu täglicher Einnahme von Cannabis vorliegt. Diese Voraussetzung war nach den Feststellungen des Berufungsgerichts beim Kläger erfüllt.

(BVerwG, Urteil v. 26.2.2009, 3 C 1/08)

Hintergrund

Die Forderung der Cannabis-Anhänger, den Konsum des "sanften Rauschmittels" zu legalisieren, ist beim Gesetzgeber bisher ungehört verhallt. Entsprechend hart sind Vorschriften und auch Gerichte, wenn es um den Konsum der verbotenen Droge im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr geht. Hier sehen die Vorschriften eindeutig vor, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei regelmäßiger Einnahme von Cannabis fehlt. Die Folge: der Verlust der Fahrerlaubnis für bekennerfreudige Konsumenten. (oe)

Quelle: www.haufe.de

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