Betriebsrente als Insolvenzfalle?

06.06.2005

Altersversorgung wechselt den Betrieb

Weiter verkompliziert und verschärft wird die Situation noch dadurch, dass die Arbeitnehmer seit dem 1. Januar dieses Jahres das Recht haben, ihre betriebliche Altersversorgung beim Arbeitsplatzwechsel mitzunehmen (so genannte Portabilität). Das führt entweder dazu, dass der Arbeitnehmer mit Zustimmung des neuen Arbeitgebers seine Pensionskasse/-fonds beibehält und sich der Arbeitgeber nach einiger Zeit einer unüberschaubaren und unkontrollierbaren Zahl von Altersversorgungseinrichtungen konfrontiert sieht (darunter wegen des Diskriminierungsverbots sicher auch einige aus anderen EU-Ländern). Oder aber der Arbeitgeber setzt seine betriebliche Altersversorgungsregelung durch und übernimmt den Anspruch dorthin. Spätestens mit der Übernahme, wahrscheinlich auch im Fortführungsfall, befreit der übernehmende Arbeitgeber den früheren von seiner Pensionsverpflichtung - und hat damit zusätzlich die Haftung für die gar nicht bei ihm geleisteten früheren Beitragszeiten des Arbeitnehmers am Hals.

Pensionskasse genau unter die Lupe nehmen

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Richard Hempe empfiehlt insbesondere mittelständischen Unternehmern, betriebliche Altersversorgungen mit äußerster Vorsicht und Zurückhaltung anzugehen. Wenn Arbeitnehmer Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung geltend machen, gilt es unbedingt, die Pensionskasse/-fonds genau unter die Lupe zu nehmen und nicht den erstbesten Vorschlag des Arbeitnehmers zu akzeptieren. "Es ist das einzige dem Arbeitgeber verbliebene Sicherungsinstrument, sich eine erste Adresse auszusuchen", sagt Finanzexperte Hempe. Auch und gerade bei der Portabilität von Versorgungsansprüchen sollten Arbeitgeber strikt darauf achten, sich keine Haftungsrisiken für zweitklassige Versorgungsträger aufzuhalsen und auf dem Wechsel des Arbeitnehmers zur eigenen Versorgungseinrichtung zu bestehen.

Leitlinie könne letztendlich laut Hempe ohnehin nur sein, dass das Unternehmen umso sicherer dastehe, je weniger Versorgungsverpflichtungen es eingegangen sei. Die Altersversorgungsverpflichtungen würden darüber hinaus als zusätzliches Risiko auf den Unternehmenswert durchschlagen - ein weiterer Standortnachteil für Deutschland komme so hinzu.

"Das Problem lässt sich aber auch mit einer Sabotierung der betrieblichen Altersversorgung nicht lösen", so Hempe. Denn vor dem Hintergrund drastisch sinkender Renten und steigender Altersgrenzen für den Rentenbeginn sei die betriebliche Altersversorgung als "zweite Säule" der Alterssicherung gesellschaftspolitisch zwingend erforderlich. "Den Ausweg aus diesem Dilemma kann nur der Gesetzgeber schaffen: Entweder gelingt es ihm, die unbegründete und überzogene Nachhaftungspflicht noch rechtzeitig zu beseitigen, oder es droht auch dem Alterseinkünftegesetz als zweitem Anlauf zur betrieb- lichen Altersversorgung das Schicksal der Riester-Rente - mit allen gesellschaftspolitischen Konsequenzen." (mf)

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