Vorratsdatenspeicherung

Bitkom kritisiert EU

31.05.2012
Dass die EU-Kommission Deutschland im Streit um die Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen will, behagt Bitkom gar nicht. Der Branchenverband fordert, dass die Speicherung von Telekommunikationsdaten hierzulande erst nach der anstehenden Überarbeitung einer entsprechenden EU-Richtlinie neu geregelt wird.

Dass die EU-Kommission Deutschland im Streit um die Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen will, behagt Bitkom gar nicht. Der Branchenverband fordert, dass die Speicherung von Telekommunikationsdaten hierzulande erst nach der anstehenden Überarbeitung einer entsprechenden EU-Richtlinie neu geregelt wird.

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder: "Unternehmen tragen selbstverständlich zur Bekämpfung schwerer Straftaten bei"
Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder: "Unternehmen tragen selbstverständlich zur Bekämpfung schwerer Straftaten bei"
Foto: Bitkom

Eine Frist zur Neuregelung der Datenspeicherung konform zu der EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 hat der Deutsche Bundestag verstreichen lasse, worauf die EU-Kommission sogleich mit der Klage drohte. Die Behörde besteht auf ihrem Standpunkt, dass Telefon- und Internetverbindungsdaten der vergangenen sechs Monate zu Fahndungszwecken vorgehalten werden müssen. Am Ende der EU-Klage könnte ein Bußgeld gegen Deutschland in Millionenhöhe stehen.

Mit Grundrechten vereinbar?

Zwar vertritt auch Bitkom die Ansicht, dass die deutsche Regelung langfristig mit dem EU-Recht vereinbar sein muss, doch mehrere Branchenverbände plädieren bereits dafür, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit bestimmten Grundrechten abzuwarten.

Speicherung von Telekommunikationsdaten erst nach Überarbeitung der EU-Richtlinie
Speicherung von Telekommunikationsdaten erst nach Überarbeitung der EU-Richtlinie

"Die Unternehmen tragen auf belastbarer rechtlicher Basis selbstverständlich zur Bekämpfung schwerer Straftaten bei. Trotz des laufenden Novellierungsverfahrens der EU jetzt aber im Hauruck-Verfahren das in Deutschland geltende Recht zu ändern, macht keinen Sinn. Die Telekommunikations- und Internet-Service-Anbieter erwarten eine rechtssichere Lösung, die nicht in Kürze schon wieder geändert werden muss oder abermals vom Bundesverfassungsgericht angegriffen werden kann, meint Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder

Seiner Kenntnis nach haben bereits viele ITK-Firmen auf Aufforderung der Politik dreistellige Millionenbeträge in Personal und Technik investiert. "Die Telekommunikations- und Internetwirtschaft braucht mehr Planungssicherheit. Ein deutsches Gesetz darf jetzt nicht übers Knie gebrochen werden. Ein so schwerwiegender Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, wie er von der Vorratsdatenspeicherung zwangsläufig ausgeht, muss sehr sorgfältig überdacht werden. Hier ist ein Maximum an Augenmaß und Fingerspitzengefühl gefordert. Wie auch immer der Bundestag sich letztlich entscheidet: Die Verhältnismäßigkeit der Mittel muss immer gewahrt bleiben", so der Bitkom-Vertreter weiter. (rw)

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