Rechtsanwalt gibt Tipps

Darlehenskündigung durch die Bank - Was kann man tun?

24.06.2008

Auch die Interessen des Kreditnehmers sind schutzwürdig

Bei einer fristlosen Kündigung nach § 314 BGB ist zudem das Interesse des Darlehensgebers an der Vertragsbeendigung mit den schutzwürdigen Interessen des Darlehensnehmers abzuwägen. Es müssen über den "wichtigen Grund" hinaus Umstände gegeben sein, die eine fristlose Kündigung zwingend erforderlich erscheinen lassen. Insbesondere ist das Ausmaß des möglichen Schadens für den Kreditnehmer in Rechnung zu stellen. Wichtige Kriterien sind: Wie ist der Darlehensnehmer abgesichert? Droht ein Firmenzusammenbruch? Ist der Darlehensnehmer Verbraucher, so gelten ergänzend die Sondervorschriften der §§ 491 - 498 BGB. Wer im Rahmen üblicher Ratenkredite in Verzug gerät, muss folgendes wissen: Wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers kann die Bank ein Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, nur kündigen, wenn der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mit mindestens zehn Prozent des Nennbetrages in Verzug ist.

Läuft das Darlehen über drei Jahre, genügen fünf Prozent. Außerdem muss der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer erfolglos eine mindestens zweiwöchige Zahlungsfrist gesetzt haben. Diese muss die Ankündigung enthalten, dass bei Nichtzahlung die gesamte Restschuld fällig wird. Nach dem Gesetzeswortlaut soll die Bank außerdem ein Gespräch zur Erzielung einer einvernehmlichen Lösung mit dem Kreditnehmer anbieten. Die Rechtsprechung sieht in dem Gesprächsangebot aber keine zwingende Voraussetzung für die Fristsetzung und die Kündigung.

Der Bankkunde steht im Falle einer derartigen Gesamtfälligstellung des Darlehens gleichwohl besser da, als ein gewerblicher Darlehensnehmer oder ein solcher, dem aus wichtigem Grund das Darlehen gekündigt wird. Denn die noch offene Restschuld verringert sich bei der Verzugskündigung um die Zinsen und die die sonstigen laufzeitabhängigen Darlehenskosten, die bei staffelmäßiger Berechnung an sich noch angefallen wären (§ 498 II BGB). Kündigt die Bank unberechtigt einen Kredit, so wird das Kreditverhältnis durch die Kündigungserklärung nicht beendet. Der Kreditnehmer kann die geforderte Rückzahlung verweigern. Außerdem entstehen ihm bei allen Arten der Kredite Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzung des Darlehensvertrages. Dem Darlehensnehmer sind sämtliche Einbußen zu ersetzen, die durch die Beendigung des Kreditverhältnisses entstanden sind. Insbesondere bei durch die Kreditkündigung letztlich ausgelösten Unternehmensinsolvenzen sind Schadensersatzprozesse existenziell.

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