Wichtig für Ehrenamtliche

Das ändert sich im Vereinsrecht

26.06.2012

Fazit

Durch die Neufassung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung vom 17.01.2012, der ja eigentlich nur die Auffassung der Finanzverwaltung zu diesen Fragen darstellt (und damit auch vor Gerichten angegriffen werden kann), ist das Gemeinnützigkeitsrecht doch tatsächlich erheblich verändert worden. Gemeinnützige Vereine müssen diese Änderungen bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung beachten, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, ihre Anerkennung als gemeinnützig zu verlieren.

Elb empfiehlt, dies zu beachten und bei Fragen auf jeden Fall Rechtsrat einzuholen, wobei er in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de) verweist.
Weitere Informationen und Kontakt:
Werner G. Elb, Rechtsanwalt und vereidigter Buchprüfer, Eschenheimer Anlage 1, 60316 Frankfurt/M., Tel.: 069 4800382-0, E-Mail: Rechtsanwalt-Elb@Kanzlei-Elb.de oder Buchpruefer-Elb@Kanzlei-Elb.de, Internet: www.Kanzlei-Elb.de

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