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Das Impressum - FAQ und Rechtsprechungsübersicht

15.09.2010
Was Online-Händler bei der Gestaltung des Impressums beachten müssen, sagt Max-Lion Keller.

Seit knapp drei Jahren statuiert das Telemediengesetz (TMG) als Nachfolgenorm des Teledienstegesetzes (TDG) die Impressumspflicht (auch Anbieterkennzeichnungspflicht genannt) für geschäftsmäßige Internetpräsenzen. In der Zwischenzeit sind zahlreiche neue Urteile ergangen, die eine Festigung der Rechtsprechung und Konkretisierung des Gesetzestextes mit sich brachten. Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der sich aus § 5 TMG ergebenden Pflicht zur Veröffentlichung eines Impressums beantwortet. Zudem wird ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung (2008-2010) gegeben.

Die folgenden Fragen werden behandelt:

Erstes Thema: Allgemeine Rechtsfragen zum Thema Impressum

- Welcher gesetzgeberische Zweck wird mit der Pflicht zur Angabe eines Impressums verfolgt?

- Wer muss die Informationspflichten erfüllen?

- Haben Online-Händler ein Impressum anzugeben?

- Müssen auch private Internetseiten ein Impressum angeben?

- Sind auch ausländische Telediensteanbieter zur Angabe eines Impressums verpflichtet?

- Gilt die Impressumspflicht auch für Newsletter?

- Wie sind Werbe-E-Mails nach dem TMG zu kennzeichnen?

- Besteht eine Impressumspflicht auch bei Angeboten bei Mobile.de?

- Haben Betreiber von Internetportalen eine Pflicht zur Eindämmung von Impressumsverstößen?

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