Defizite bei deutschen KMUs

Datenschutz - mehr als ein lästiges Übel

08.10.2008

- Eine Verletzung des Postgeheimnisses, wird gemäß § 206 StGB (Strafgesetzbuch) mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

- Wird ein Gesetzesverstoß publik (zum Beispiel Veröffentlichung in der Presse oder im Tätigkeitsbericht der Datenschutzaufsichtsbehörde), ist stets ein entsprechend hoher Imageschaden zu erwarten, der sich entsprechend negativ auswirkt.

Teuer werden diese Datenschutzverletzungen im Regelfall zwar erst dann, wenn sich jemand beschwert. Dies kann aber schneller der Fall sein, als man glaubt. Ein unzufriedener Mitarbeiter, ein Betriebsrat, ein Interessent oder eben die Aufsichtbehörde selbst kontrolliert vielleicht mal unerwartet, und schon hat das Unternehmen ein Problem.

Datenschutz im Unternehmen - Tipps zur Umsetzung

Datenschutz in der Firma umsetzen bedarf einiger Vorbereitung, schließlich soll der zeitliche und finanzielle Aufwand ja auch zum gewünschten Ergebnis führen. Es geht also darum, den Datenschutz einerseits professionell und gesetzeskonform und andererseits möglichst kostengünstig umzusetzen. Es empfiehlt sich ein Vorgehen in vier Schritten:

- Erster Schritt: Analyse durch einen externen Berater. Ziel der Analyse ist es, den individuellen und häufig sehr unterschiedlichen Bedarf und Aufwand für den Bereich Datenschutz des Unternehmens zu ermitteln und zu dokumentieren.

- Zweiter Schritt: Entscheidung. Im Unternehmen wird überlegt, ob die Aufgabe von einem internen oder einem externen Datenschutzbeauftragten (DSB) umgesetzt werden soll. Externe DSB sind beispielsweise Steuerberatungsgesellschaften oder Unternehmensberatungen, die sich um die Regelüberwachung ihrer Mandanten kümmern.

- Dritter Schritt: schriftliche Bestellung. Wenn die Entscheidung für einen internen oder eine externen DSB gefallen ist, wird dieser schriftlich bestellt.

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