Unklare Gesetzeslage

Dem Streit um Mitarbeitererfindungen vorbeugen



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Rahmenbedingungen für Innovation und Kreativität schaffen

Technische Verbessungsvorschläge, die nicht nicht patent- oder gebrauchsmusterfähig sind, fallen ebenso wenig wie Vergütungsansprüche eines freien Mitarbeiters in den Anwendungsbereich des Arbeitnehmererfindungsgesetzes. Auch diesbezüglich sollten rechtzeitig im Zeichen eines modernen Innovationsmanagements Regelungen zum betrieblichen Vorschlagswesen geschaffen werden. Ein betriebliches Vorschlagswesen kann für ein kreatives und innovatives Betriebsklima sorgen. Durch geeignete Regelungen können Anreize geschaffen, wirtschaftliches Potential genutzt und Konflikte im Vorfeld vermieden werden.

Dr. Gabriele Hußlein Stich ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vizepräsidentin des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VdAA).

Thomas Ritter ist Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator (MuCDR) und Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV).

Kontakt:

Kanzlei Dr. Scholz & Weispfenning Rechtsanwälte - Partnerschaft, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg, Tel.: 0911- 244370, E-Mail: kanzlei@scho-wei.de, Internet: www.scho-wei.de

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