Wichtig für Ausbildungsbetriebe

Der Ausbildungsvertrag

12.10.2011

Was nicht in einen Ausbildungsvertrag gehört

Folgende Regelungen haben nichts in einem Ausbildungsvertrag zu suchen:

- Der Auszubildende muss für seine Ausbildung bezahlen

- Vertragsstrafen, z.B. bei Kündigung des Ausbildungsvertrages durch den Auszubildenden

- Auszubildender muss nach Ende der Ausbildungszeit für eine bestimmte oder für unbestimmte Zeit weiter im Betrieb arbeiten

Anwalt-Suchservice-Hinweis:

Bei minderjährigen Auszubildenden müssen auch die Erziehungsberechtigten den Ausbildungsvertrag unterzeichnen. Nach seiner Unterzeichnung muss der Vertrag unverzüglich der zuständigen Stelle nach § 11 des Berufsbildungsgesetzes übermittelt werden, die den Vertrag dann prüft und einträgt.

Quelle: Redaktion Anwalt-Suchservice, www.anwalt-suchservice.de

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