Fazit
Die drei neuen BFH-Urteile weiten den Begriff der ingenieurmäßigen ergo freiberuflichen qualifizierten Tätigkeiten erheblich aus. Dies bietet IT-Selbstständigen deutlich bessere Chancen auf die Anerkennung als Freiberufler, was die bisherige Praxis auch belegt. Jedoch: Die Entscheidungen sind kein grundsätzlicher Freibrief; nach wie vor müssen Tätigkeit und Wissen plausibel dargelegt und begründet werden. Diese Aufgaben nimmt der BFH den Selbstständigen mit seinen Urteilen nicht ab. (oe)
Der Autor Dr. Benno Grunewald ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Mediator (DAA) und Justitiar des Berufsverbands Selbstständige in der Informatik (BVSI) e. V.
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