Streitfällen vorbeugen

Der Softwarevertriebsvertrag aus Sicht des Fachhandels

15.10.2008

Eine weitere wichtige Regelung betrifft die Frage, wer den Kundenstamm und den Goodwill übernimmt und welches Entgelt hierfür möglicherweise zu entrichten ist. Bei so genannten Vertragshändlerverträgen wird zum Teil von der Rechtsprechung - wie bei Handelsvertretern - ein Ausgleichsanspruch gewährt. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Vertragshändler in die Absatzorganisation des Herstellers oder Lieferanten eingebunden ist und der Vertragshändler verpflichtet ist, seinen Kundenstamm an den Hersteller oder Lieferanten zu übertragen. Ein solcher Ausgleichsanspruch kann nicht im Voraus vertraglich ausgeschlossen werden. (oe)

Rechtsanwalt Thomas Feil, Fachanwalt für IT-Recht, feil@recht-freundlich.de, www.recht-freundlich.de und Dipl.-Jur. Alexander Fiedler, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik der Universität Hannover, fiedler@iri.uni-hannover.de, www.iri.uni-hannover.de

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