Schlechte Zeiten für "Annahmeverweigerer"

E-Mail-Kommunikation wird rechtssicher

09.07.2010

Beispiel: eWitness

Die gegenwärtige Rechtssprechung zeigt ganz deutlich, dass die Zusendung von E-Mails in jedem Fall rechtswirksam ist, wenn der Versand nachgewiesen werden kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn beim Versand einer E-Mail ein elektronischer Notariatsservice, wie zum Beispiel das System eWitness, genutzt wurde. Mit eWitness können wichtige Informationen auf elektronischem Wege versandt werden, ohne dass die Versender befürchten müssen, dass die Empfänger den Erhalt bestreiten. eWitness fungiert gewissermaßen als "elektronisches Einschreiben mit Rückschein", nur mit dem Unterschied, dass mit dem System eWitness nicht nur die Zustellung einer E-Mail, sondern auch deren Inhalt nachgewiesen werden kann.

Wenn E-Mails mit eWitness abgeschickt werden, wird der Versand dieser E-Mails exakt protokolliert. Der Absender erhält nach erfolgter Zustellung per E-Mail ein Bestätigungsprotokoll vom eWitness-Server, das die gesamte Aktion genau dokumentiert. Der genaue Zeitpunkt des Versandes wird in diesem Protokoll ebenso festgehalten wie der Absender, der Empfänger und der Inhalt der E-Mail. Dieses Protokoll gilt auf Grund der gesetzeskonformen qualifizierten Signatur des Notars als Beweis für den Versand und die Zustellung einer E-Mail. Im Bedarfsfall kann die gesamte Transaktion vom Notar auch noch zusätzlich in schriftlicher Form urkundlich belegt werden. Alle Versendungsvorgänge sowie die versendeten Daten werden grundsätzlich auf einem Notariatsserver langzeitarchiviert, so dass versandte E-Mails auch noch nach vielen Jahren beweisbar dokumentiert werden können. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Frank Hoffmeier, c/o Paul Mertes & Mathias Leven GbR, Martinshütte 85d, 41352 Korschenbroich, Tel.: 0151 26683753, E-Mail: f.hoffmeier@mertes-leven.de, Internet: www.Mertes-Leven.de

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