CP-Serie "Finanzierung von IT-Firmen", Teil 5

Eigenkapital stärken mit "Alternativen"

16.09.2011

Genussscheinkapital - nicht immer ein reiner Genuss

Genussscheine sind eine Sonderform, die es so nur im deutschsprachigen Raum gibt - Genussscheine sind rein schuldrechtlicher Natur (keine Stimmrechte), sind allerdings mit Vermögensrechten ausgestattet.

Aufgrund eines weit gefassten gesetzlichen Rahmens sind kurze, lange und unendliche lange Laufzeiten (wie bei Aktien) möglich, mit einer relativ freien vertraglichen Regelung bei der Konzeption von Gewinn und Verlust. Es gibt Genusskapital als reines Zinspapier, reines Dividendenpapier oder als Mischform. Die Ertragskomponente beinhaltet oft eine Mischung aus Zinsertrag und Gewinnbeteiligung, wobei die Zinszahlung in Verlustjahren ausgesetzt werden.

Genussrechte können so ausgestaltet werden, dass die Ausschüttungen als Betriebsausgaben gelten, wodurch sich eine Eigenkapitaleigenschaft generieren lässt

Das Genussrecht kann wertpapierlos als reine schuldrechtliche Genussrechtsbeteiligung ausgestaltet, aber auch als Wertpapier mit den entsprechend damit verbundenen hohen Kosten verbrieft werden. Letzteres ermöglicht anonyme Tafelgeschäfte und führt zur Börsenfähigkeit.

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