Frage-Antwort-Katalog

Elektronische Lohnsteuerkarte

12.12.2011

Datenverlust

Datenverlust
Der Arbeitgeber hat bei einem Komplettverlust der ELStAM-Daten die Möglichkeit, eine sogenannte Brutto-Liste beim Betriebsstättenfinanzamt zu beantragen, die alle notwendigen ELStAM-Daten enthält.

Nebenarbeitsverhältnis
Die ELStAM müssen für alle Arbeitsverhältnisse abgerufen werden. Deshalb muss der Arbeitgeber auch ein Nebenarbeitsverhältnis anmelden, bei dem der Lohn nach Steuerklasse VI abgerechnet wird.

Doppelte Anmeldung
Ein neuer Arbeitgeber kann sich auch dann als Hauptarbeitgeber anmelden, wenn der Arbeitnehmer vom alten Arbeitgeber noch nicht abgemeldet worden ist. Deralte Arbeitgeber wird dann automatisch als Nebenarbeitgebereingestuft. Eine doppelte Anmeldung durch denselben Arbeitgeberwird dagegen automatisch zurückgewiesen.

Verspätete Anmeldung
Für jeden Arbeitnehmer werden mitWirkung ab Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ELStAM bereitgestellt,auch wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer erstverspätet anmeldet.

Falsche Anmeldung
Es gibt keine spezielle Stornofunktion. Umeine fehlerhafte Anmeldung zurückzunehmen, muss der Arbeitgeberden Arbeitnehmer mit dem Datum der ursprünglichenAnmeldung abmelden und anschließend eine erneute Anmeldungmit den richtigen Daten vornehmen.

Vergessene Abmeldung
Eine automatische Abmeldung erfolgt nicht. Wenn sich ein neuer Arbeitgeber als Hauptarbeitgeber anmeldet, wird der vorherige Arbeitgeber zum Nebenarbeitgeber,falls er vergessen hat, die Abmeldung vorzunehmen.

Neue Steuernummer
Ändert sich die Steuernummer der lohnsteuerlichen Betriebsstätte des Arbeitgebers, dann wird dies in der Berechtigungsverwaltung nachvollzogen. Mit der bisherigen Steuernummer kann noch für ein weiteres Jahr abgerufen werden, danach ist der Abruf nur noch mit der neuen Steuernummer zugelassen.

Zur Startseite