Elektroschrottgesetz FAQs: Die Antworten zu Ihren Fragen (Teil 1)

30.05.2006

Die europäische Fassung von "put on the market" im ElektroG gilt nicht in allen Europäischen Mitgliedsländern; teilweise stellen andere Mitgliedsstaaten darauf ab, dass ein Gerät auf dem Nationalen Markt in Verkehr gebracht wurde, teilweise muss das Produkt bis zum 1. Juli 2006 sogar in die Hände des Endverbrauchers gelangt sein. In diesen Ländern reicht es also nicht aus, wenn das Gerät vor dem 1. Juli 2006 in einem anderen Mitgliedsstaat in Verkehr gebracht worden war.

Frage: Kann diese Ware gegebenenfalls auch für Servicezwecke als Ersatzteil für im Markt befindliche Systeme deklariert werden, und als solches ohne ROHS-Kompatibilität weiterverkauft werden?

Antwort: § 5 I Satz 2 ElektroG stellt klar, das Ersatzteile nicht RoHS-konform sein müssen, soweit sie für die Reparatur eines Gerätes benutzt werden, das vor dem 1. Juli 2006 in Verkehr gebracht wurde. Ob allerdings ganze Geräte als Ersatzteile gelten, ist umstritten. Sie können sich also darauf nicht verlassen.

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