Elektroschrottgesetz FAQs: Die Antworten zu Ihren Fragen (Teil 1)

30.05.2006

Frage: Welche rechtlichen Auswirkungen kann es haben, wenn nicht ROHS-kompatible Ware nach dem 01.07. verkauft wird?

Antwort: Verstöße gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 ElektroG werden nach § 23 dieses Gesetzes mit einem Bußgeld von bis zu EUR 50.000 geahndet. Ob und mit welcher Strenge die zuständigen Landesbehörden darüber hinaus den verantwortlichen Hersteller verpflichten werden, die betreffenden Geräte vom Markt zu nehmen, wird die Praxis zeigen.

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