Elektroschrottgesetz FAQs: Die Antworten zu Ihren Fragen (Teil 1)

30.05.2006

Frage: Hat ein Produzent/Hersteller, der aus einem Drittland (Bsp. USA) liefert und fakturiert, jedoch bei der EAR als Hersteller registriert ist, für die ROHS-Umsetzung Sorge zu tragen, obwohl dessen Systeme durch im Inland ansässige Distributoren importiert und dann verkauft werden? Oder ist in diesem Fall wieder der Distributor als "Erstinverkehrbringer" verantwortlich?

Antwort: Hersteller im Sinne der §§ 3 Abs. 11 und 5 ElektroG ist der deutsche Erstinverkehrbringer, in der Frage Distributor genannt. Auf ihn werden die zuständigen Landesbehörden im Falle eines Verstoßes vorgehen (siehe die vorherige Frage). Die erweiterten Registrierungsmöglichkeiten, die das EAR anbietet, führen nicht dazu, die Verantwortlichkeit ins Ausland, also beispielsweise nach USA zu verschieben. Im Ausland können inländische Behörden nicht tätig werden.

Die Fragen wurden von Hans-Jochen Lückefett, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der 1WEEE Services GmbH, beantwortet. (jh)

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