Böse Überraschung zum Jahresende 2012

Erbrecht – Ansprüche sind bald verjährt

19.09.2012

Fazit

Viele erbrechtliche Altansprüche werden nach der Gesetzesreform schon am 31. Dezember 2012 verjähren. Unbedingt noch im laufenden Jahr sollten daher solche Erbfälle überprüft und die Verjährungsfristen neu berechnet werden. Bei drohender Verjährung ist die Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen unumgänglich. (oe)

Der Autor Arnd Lackner ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Mitglied der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V. (www.mittelstands-anwaelte.de)

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