Erlaubt: Gehaltsstaffelung nach Dienstalter

27.03.2007
Von Engelhardt 
Rechtsanwalt Stefan Engelhardt über einen Fall, bei dem eine Arbeitnehmerin dagegen klagte, dass die längere Berufserfahrung ihrer männlichen Kollegen mit einem höheren Gehalt honoriert wurde.

Ein unterschiedliches Dienstalter kann grundsätzlich auch bei gleicher Arbeit Entgeltunterschiede rechtfertigen und stellt insbesondere keine Diskriminierung von Frauen dar. Ein höheres Dienstalter geht regelmäßig mit mehr Berufserfahrung und besseren Leistungen einher. Arbeitgeber müssen daher nicht besonders darlegen, dass der Rückgriff auf das Kriterium Dienstalter zur Erreichung eines legitimen Ziels geeignet ist, es sei denn, ein Arbeitnehmer liefert Anhaltspunkte, die geeignet sind, ernstliche Zweifel in dieser Hinsicht aufkommen zu lassen.

Die Klägerin des Ausgangsverfahrens ist britische Staatsangehörige und bei einer Behörde beschäftigt. Sie wandte sich mit ihrer Klage dagegen, dass vier männliche Kollegen mit demselben Aufgabenbereich und derselben Entgeltgruppe aufgrund ihres höheren Dienstalters deutlich mehr verdienen würden als sie. Hierin liege eine Verletzung des Artikels 141 EG, wonach Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ein gleich hohes Gehalt beanspruchen könnten. Das Kriterium des Dienstalters als Entgelt bestimmender Faktor benachteilige Frauen, weil diese im Durchschnitt ein deutlich geringeres Dienstalter aufweisen würden als Männer.

Das mit der Sache befasste britische Gericht setzte das Verfahren aus und legte dem EuGH die Frage vor, ob dieses an seiner Rechtsprechung festhalte, dass Arbeitgeber den Rückgriff auf das Kriterium des Dienstalters als Entgelt bestimmenden Faktor nicht besonders zu rechtfertigen bräuchten.

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