Erlaubt: Gehaltsstaffelung nach Dienstalter

27.03.2007
Von Engelhardt 

Der Europäische Gerichtshof hat dies bejaht und dazu ausgeführt, dass der Grundsatz "gleiches Entgelt für gleiche Arbeit" gemäß Artikel 141 EG Arbeitgeber regelmäßig nicht verpflichtet, den Rückgriff auf das Kriterium des Dienstalters als Entgelt bestimmenden Faktor besonders zu rechtfertigen. Dies gilt auch, wenn die Anwendung dieses Faktors Ungleichheiten bei der Vergütung von männlichen und weiblichen Beschäftigten zur Folge hat.

Es stellt ein legitimes Ziel der Entgeltpolitik dar, die Berufserfahrung zu honorieren, die den Arbeitnehmer befähigt, seine Arbeit besser zu verrichten. Insoweit stellt das Dienstalter regelmäßig ein geeignetes Kriterium dar, um dieses Ziel zu erreichen, da ein höheres Dienstalter mit einem Plus an Berufserfahrung verbunden ist und die Arbeitnehmer häufig befähigt, ihre Aufgaben besser zu erfüllen als weniger erfahrene Kollegen.

Etwas anderes gilt allerdings, wenn ein Arbeitnehmer darlegt, dass im konkreten Fall ernstliche Zweifel daran bestehen, dass das höhere Dienstalter mit einer größeren Berufserfahrung einhergeht oder diesen Arbeitnehmer befähigt, seine Arbeit besser zu verrichten.

In diesem Fall muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass die allgemeine Regel auch in Bezug auf den fraglichen Arbeitsplatz zutrifft. (Rechtsanwalt Stefan Engelhardt/mf)

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