In den USA

Facebook vor Einigung mit Datenschützern

11.11.2011

Facebook und Datenschutz in Deutschland

Caspar hatte im Streit um die Gesichtserkennung rechtliche Schritte gegen Facebook angekündigt. Der Datenschützer hält die Funktion nicht für rechtskonform. Das US-Unternehmen weist den Vorwurf zurück. Facebook-Nutzer können Fotos auf die Plattform hochladen und abgebildete Personen aus ihrer Freundesliste markieren. Einmal gekennzeichnete Kontakte können danach automatisch in den Bildern des Anwenders gefunden werden - möglich macht dies eine Software zur automatischen Gesichtserkennung. Wer das verhindern will, muss die Funktion extra abstellen.

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) schloss sich der Kritik von Caspar an und forderte Facebook auf, weitere Informationen zum Umgang der Daten zu liefern, die mit dem "Gefällt-mir-Button" eingesammelt werden. "Wir wollen wissen: Was passiert wirklich mit den Informationen, die an Facebook übertragen werden, wenn man zum Beispiel eine Seite mit Like-Button besucht, ohne diesen anzuklicken?" (dpa/rw)

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