Anreiz für weitergehendes Engagement

Fallstricke bei Incentive-Pflicht

13.03.2012
Welche Grundregeln der Arbeitgeber beachten sollte, sagen die Experten der Kanzlei Aulinger.

Gerade in der Kundenakquise und im Vertrieb ist der Leistungsdruck besonders hoch. Eine Kurzreise in die Sonne kann da durchaus einen Anreiz und eine Motivation für weitergehendes Engagement darstellen. Damit die Freude sowohl aufseiten des Arbeitgebers als auch aufseiten des Arbeitnehmers lang anhält, sind einige Grundregeln zu beachten.

Incentives sind zusätzliche Vergütungsbestandteile, die vom Arbeitgeber als Anreiz für besondere Leistungen angeboten und gewährt werden. Ziel ist es, besondere Verkaufserfolge oder andere außergewöhnliche Leistungen einzelner Arbeitnehmer oder von Arbeitnehmergruppen zu belohnen. Dabei sind der unternehmerischen Kreativität fast keine Grenzen gesetzt: Nicht nur Geldprämien, sondern auch Reisen oder etwa moderne Unterhaltungselektronik sind beliebt. Meist werden Rankings abhängig vom Umsatz oder anderen Zielgrößen erstellt, so dass die erfolgreichsten Mitarbeiter sich eine bestimmte Belohnung erarbeiten können.

Vorteil von Incentive-Reisen für den Arbeitgeber ist, dass er aufgrund der Vielzahl der Teilnehmer Reisen meist günstig einkaufen kann. Zudem motiviert die Art der Anerkennung alle Arbeitnehmer. Vor allem aber stärkt das gemeinsame Erlebnis -- oft auch in Begleitung der Partner -- die Identifikation der Leistungsträger und ihrer Familie mit dem Unternehmen.

Unternehmen kann zur Gewährung von Incentives verpflichtet sein

Der Arbeitgeber ist an solche im Betrieb öffentlich ausgelobten oder angebotenen Versprechen gebunden, wenn ein Arbeitnehmer die Leistungsvoraussetzungen erfüllt. Deshalb sollten die Bedingungen für einen Wettbewerb oder eine Ausschreibung genau bestimmt werden. Da es sich um Vergütungsbestandteile handelt, ist auch der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Einzelne Mitarbeiter können daher nicht ohne sachlichen Grund von einer solchen Auslobung ausgenommen werden. Bei wiederholter Durchführung ohne Vorbehalte kann sogar eine betriebliche Übung entstehen, so dass auch für die Zukunft ein Anspruch besteht. Die Ankündigung eines Wettbewerbs sollten Unternehmen daher vorsorglich mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen, um die betriebliche Übung zu vermeiden.

Als Bestandteil der betrieblichen Lohngestaltung unterliegen Incentives, auch Incentive-Reisen, der Mitbestimmung des Betriebsrates. Zwar entscheidet der Arbeitgeber frei darüber, ob er einen solchen Leistungsanreiz gewähren und welche Ziele er dabei erreichen möchte. Die Ausgestaltung im Einzelnen muss er dann allerdings mit dem Betriebsrat verhandeln. Das gibt dem Betriebsrat auch die Chance, zur Entgeltgerechtigkeit im Betrieb beizutragen und dafür zu sorgen, dass die Bedingungen für alle Mitarbeiter transparent und durchschaubar sind.

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