Was ist bei einer Vergütung nach Zeitaufwand zu beachten?
Bei einer Vergütung nach Zeitaufwand ist insbesondere die "Arbeitszeit" zu definieren. Es muss zwischen den Vertragspartnern geklärt werden, wie mit Anfahrts- und Reisezeiten umgegangen werden soll. Des Weiteren ist zu klären, wie vom Kunden verursachte Wartezeiten, beispielsweise aufgrund fehlender oder nur mangelhafter Mitwirkungsleistungen, abrechnungstechnisch zu bewerten sind.
Mischformen zwischen Vergütung nach Zeitaufwand und Pauschalpreisen sind zulässig.
Welche Schwierigkeiten entstehen in der Praxis bei einer Vergütung nach Zeitaufwand?
In der Praxis entstehen immer wieder Probleme, wenn die Vertragspartner sich nicht über den Umfang der angefallenen Arbeitszeiten einigen können. Gerade bei langfristigen Projekten ist häufig seitens des Auftraggebers kein kompetenter Ansprechpartner da, der Leistungsnachweise abzeichnet und so dem Auftragnehmer eine sichere Basis für seine Rechnungsstellung gibt. Hier empfiehlt es sich, bereits bei Vertragsschluss die Dokumentationsart zu klären. Beispielsweise kann im Projektvertrag festgelegt werden, dass ein Leistungsnachweis 14 Tage nach Zugang und Übersendung durch den Auftragnehmer als rechtsverbindlich gilt, wenn der Auftraggeber diesen nicht beanstandet. Eine solche Regelung hat sich in der Praxis bewährt, da es für den Auftraggeber mit mehreren Hierarchiestufen häufig einfacher ist, keine Äußerung zu einem Leistungsnachweis zu geben, als eine ausdrückliche Genehmigung zu erteilen.
Müssen im Projektvertrag Zahlungstermine vereinbart werden?
Das gesetzliche Konzept der Zahlungstermine sieht vor, dass bei einem Werkvertrag erst nach Abnahme die Gesamtvergütung zu zahlen ist. Beim Kaufvertrag ist die Vergütung nach Übergabe der Kaufsache fällig. Gerade bei längeren Projekten kann diese gesetzliche Vorgabe äußerst benachteiligend sein.
Aus diesem Grund kann es für beide Vertragspartner von Interesse sein, Zwischenzahlungen vertraglich festzulegen. Weiterhin empfiehlt es sich, den Zusammenhang zwischen Abnahme und Testverfahren sowie dem Vergütungsanspruch klar vertraglich zu beschreiben.
Was sind Vorauszahlungen?
Vorauszahlungen werden als Leistungen des Auftraggebers definiert, die vor Erbringung der entsprechenden Gegenleistungen durch den Auftragnehmer erfolgen.