32 Fragen und Antworten

FAQ zum Widerrufsrecht

26.10.2010
Zum Widerrufsrecht hat die IT-Recht Kanzlei einige Frequently-Asked-Questions (FAQs) zusammengestellt.
Beim Widerrufsrecht tauchen viele rechtliche Fragen auf.
Beim Widerrufsrecht tauchen viele rechtliche Fragen auf.


Anlässlich des Inkrafttretens der Gesetzesänderung im Widerrufsrecht hat die IT-Recht Kanzlei einige Frequently-Asked-Questions (FAQs) zu der Thematik und die entsprechenden Antworten zusammengetragen.

1. Was sind Widerrufsrechte?

Widerrufsrechte sind von Gesetzes wegen existierende Rechte, die es dem Widerrufsberechtigten ermöglichen, sich trotz eines wirksamen Vertragsschlusses wieder vom Vertrag zu lösen. Wenn ein Widerrufsrechtsrecht ausgeübt wird, so ist der entsprechende Vertrag hinfällig und bereits ausgetauschte Leistungen müssen rückabgewickelt werden. Dies bedeutet, dass etwa der Käufer den gekauften Gegenstand zurückgegeben und der Verkäufer das bereits bezahlte Geld zurückzahlen muss.

2. Was hat es mit dem Rückgaberecht auf sich?

Neben einem Widerrufsrecht steht einem Widerrufsberechtigten in aller Regel von Gesetzes wegen auch ein Rückgaberecht zu. Dies bedeutet, dass der Rückgabeberechtigte nicht zunächst den Vertrag widerrufen muss, damit der Vertrag hinfällig wird, sondern es genügt, dass er die erhaltene Ware zurückgibt, also etwa den gekauften Gegenstand an den Verkäufer zurücksendet.

3. Welche Widerrufsrechte gibt es?

Das deutsche bzw. europäische Verbraucherschutzrecht kennt verschiedene Widerrufsrechte. So etwa das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen, das Haustürwiderrufsrecht und das im Internet so wichtige Widerrufsrecht im Fernabsatzhandel bzw. bei Fernabsatzgeschäften

4. Wo sind die Widerrufsrechte geregelt?

Die Widerrufsrechte von Verbrauchern sind im BGB geregelt. Wichtig sind vor allem die §§ 355 und 356 BGB. Das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen ist in § 495 Absatz 1 BGB geregelt. Das Haustürwiderrufsrecht findet sich in § 312 BGB und für das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften sind die §§ 312b bis 312d BGB relevant.

5. Was ist ein Haustürgeschäft?

Es handelt sich dabei um ein Geschäft (z.B. Kauf einer Ware), das im Rahmen einer gewissen "Überrumpelungssituation" abgeschlossen worden ist, d.h. einer Situation, in der ein Unternehmer einen Verbraucher mit einem Vertragsangebot überrascht. Was genau ein Haustürgeschäft ist, ist im Gesetz geregelt. Es geht um ein Geschäft bzw. einen Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, das entweder am Arbeitsplatz oder in der Privatwohnung des Verbrauchers, bei einer Freizeitveranstaltung ("Kaffeefahrt") oder in öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. auf öffentlichen Plätzen auf Veranlassung und durch Initiative des Unternehmers abgeschlossen worden ist.

Wenn einem Verbraucher daher beispielsweise an der eigenen Haustür ein Staubsauger verkauft wird, so steht ihm in der Regel ein Widerrufsrecht aufgrund dieses Haustürgeschäfts zu.

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