Mitarbeiterstatus

Freier oder Fester

23.07.2010
Was eine freie Mitarbeit arbeitsrechtlich bedeutet, sagen Michael Henn und Christian Lentföhr.

Eine freie Mitarbeit ist eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit einer natürlichen Person für ein fremdes Unternehmen auf dienst- oder werkvertraglicher Grundlage.

Durch das Merkmal der selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit unterscheidet sich der freie Mitarbeiter grundlegend von dem in persönlicher Abhängigkeit stehendem Arbeitnehmer, der seine Dienstleistung im Rahmen einer von Dritten bestimmten Arbeitsorganisation erbringt.

Ob freie Mitarbeit oder ein Arbeitsverhältnis vorliegt, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls. Wird der freie Mitarbeiter in einem fremden Betrieb tätig, kommt es zur Abgrenzung gegenüber dem Arbeitsverhältnis darauf an, ob er so in die Arbeitsorganisation des fremden Betriebes eingegliedert wird, dass der Betriebsinhaber oder die für ihn verantwortlich tätigen Personen die für ein Arbeitsverhältnis typische Entscheidungen über seinen Einsatz auch nach Ort und nach Zeit treffen und damit die Personalhoheit haben.

Die bloße Festlegung des zeitlichen Umfangs der Tätigkeit berührt die persönliche Unabhängigkeit nicht, wenn der Mitarbeiter innerhalb des vereinbarten zeitlichen Rahmens die Zeit seiner Tätigkeit frei bestimmen kann. Wenn aber die Arbeitszeit eines vollschichtig beschäftigten Arbeitnehmers erreicht wird, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit wie auch die Lage der Pausen vorgegeben werden und die Tätigkeit in einem fremden Unternehmen zu erbringen ist, ist i. d. R. davon auszugehen, dass die Freiheit der Zeitbestimmung aus tatsächlichen Gründen nicht besteht.

Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation kann sich darin ausdrücken, dass der Mitarbeiter in die Arbeitsabläufe des Unternehmens fest eingeplant ist und deshalb für ihn die Notwendigkeit besteht, ständig den mit Arbeitnehmern des Unternehmens zusammenzuarbeiten. Weitere Merkmale können sein, dass der Mitarbeiter für die Erfüllung seiner Aufgaben auf den technischen Apparat des fremden Unternehmens, wie zum Beispielbüroräume, Telefon, Labor, Werkstatt, Maschinen und so weiter angewiesen ist, oder dauernd in einem fremden Unternehmen präsent ist oder ausschließlich fremdes Arbeitsmaterial verwendet.

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