Reduzierter Umsatzsteuersatz

Frühstück für Mitarbeiter auf Reisen – was Sie beachten müssen

01.07.2010

Frühstück gilt als durch den Arbeitgeber gestellt

Sind diese Voraussetzungen also erfüllt, gilt das Frühstück als durch den Arbeitgeber gestellt. In diesem Fall kann das Frühstück mit dem amtlichen Sachbezugswert von derzeit 1,57 Euro als steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn angesetzt werden. Es kommt dabei nicht darauf an, wie die einzelnen Kosten in der Rechnung ausgewiesen sind (Höhe des Frühstückspreises oder Sammelposten für Nebenleistungen neben der Beherbergungsleistung). Außerdem kann der Arbeitgeber im Gegenzug den vollen Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwendungen erstatten. In der Regel ist dies die für den Arbeitnehmer deutlich günstigere Variante.

Kommt diese Regelung dagegen nicht in Frage, weil die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind, und der Preis des Frühstücks geht auch nicht eindeutig aus der Rechnung hervor, weil er in einem Sammelposten für eine Servicepauschale enthalten ist, gilt die Vereinfachungsregelung in den Lohnsteuerrichtlinien. Danach sind von diesem Sammelposten für das Frühstück 20 % des Pauschbetrags für Verpflegungsmehraufwendungen anzusetzen. In Deutschland beträgt der Pauschbetrag für einen vollen Tag derzeit 24 Euro, der Abzug für ein Frühstück macht also 4,80 Euro aus.

Der verbleibende Teil dieses Sammelpostens gilt als Reisenebenkosten, wenn kein Anlass für die Vermutung besteht, dass darin nicht als Reisenebenkosten anzuerkennende Nebenleistungen enthalten sind (Pay-TV, private Telefonate etc.). Unschädlich ist insbesondere, wenn dieser Sammelposten auch mit Internetzugang oder Zugang zu Kommunikationsnetzen ausgewiesen wird und der ausgewiesene Betrag nicht so hoch ist, dass er offenbar den Betrag für Frühstück und steuerlich anzuerkennende Reisenebenkosten übersteigt. Anderenfalls ist dieser Sammelposten steuerlich in voller Höhe als privat veranlasst zu behandeln.

Weitere Informationen und Kontakt:

Alexander Uhl, Rechtsanwalt und Steuerberater, Am Haag 10, 82166 Gräfelfing, Tel.: 089 863893-60, E-Mail: office@a-uhl.de oder im Internet unter www.fuchs-pressedienst.de

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