GDPdU - Eine Maßnahme zur IT-Sicherheit, Teil I

11.01.2006

Steuerlich relevante Daten

In der Praxis schwierig zu klären ist die Frage, welche Daten als steuerlich relevant einzustufen sind. In dem FAQ-Katalog der Finanzverwaltung wird entwaffnend ehrlich darauf hingewiesen, dass es zu diesem Terminus keine allgemein gültige Definition gibt. Nebulös umschreibt die Finanzverwaltung den Begriff steuerlich relevante Daten wie folgt:

"Steuerlich relevant" sind Daten immer dann, wenn sie für die Besteuerung des Steuerpflichtigen von Bedeutung sein können.

Diese Definition und Beschreibung erklärt allerdings in der Praxis die Detailfragen nicht. An dieser Stelle ist der Steuerpflichtige mehrfach gefordert. Er muss zum einen die steuerrelevanten Daten von den anderen Daten abgrenzen. Darüber hinaus muss er auch organisatorisch sicherstellen, dass ein Zugriff nur auf die steuerrelevanten Daten möglich ist. Dabei sind datenschutzrechtliche oder besondere berufsspezifische Gesichtspunkte zu beachten. Bei Meinungsverschiedenheiten ist nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums im Einzelfall zu entscheiden, welche Folgerungen zu ziehen sind. Auch dies lässt einen breiten Interpretationsspielraum offen.

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