Eine gesetzliche Regelung muss her

Geodaten - was sagt der Datenschutz dazu?

01.10.2010

Wie weit geht der Personenbezug von Daten?

Am Thema Geodatenschutz wird deutlich, dass es im Bereich des Datenschutzrechts manchmal schon an der Klärung grundsätzlicher Problemstellungen mangelt, wie eben der Frage, wie weit der Personenbezug von Daten geht. Dass nach fast 20 Jahren BDSG über Nacht eine Klärung herbeigeführt wird, ist unwahrscheinlich. Daher wäre es sinnvoll, im Interesse der Betroffenen baldmöglichst eine gesetzliche Regelung zum Umgang mit Geodaten zu schaffen. Die derzeitige Praxis, die allenfalls von Agreements zwischen den Dienstebetreibern und den Datenschutzbehörden geprägt ist, ist nicht hinnehmbar. (oe)

Der Autor Thomas Feil ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Hannover.

Kontakt: Tel.: 0511 473906-01, E-Mail: feil@recht-freundlich.de, Internet: www.recht-freundlich.de

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