Altersvorsorgevollmacht

Geschäftsunfähig? Es kann jeden treffen

24.03.2009

Das Umfeld muss von der Vollmacht wissen

Letztlich muss die Tatsache, dass man einen Bevollmächtigten benannt habe, im Notfall auch bekannt werden. Dies kann gerade weitab der eigenen Wohnung, etwa bei Unfällen oder Erkrankungen auf Reisen, Probleme bereiten. Hierbei kann eine Vorsorgekarte behilflich sein mit dem Eintrag des Bevollmächtigten, die man immer bei sich tragen sollte. Seit dem 1.3.2005 können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Vorsorgevollmachten auch zum Zentralen Vorsorgeregister in Berlin "anmelden". Die Eintragung im Register hilft, die Bevollmächtigten im Betreuungsfall auch zu finden. Die Gerichte sind verpflichtet, bevor sie einen Betreuer einsetzen wollen, dort nachzufragen, ob nicht eine Vorsorgevollmacht errichte wurde.

Nähere Auskünfte erteilt insoweit jeder Anwalt oder Notar, wobei Ruppert in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V (www.dansef.de) verweist, in der bundesweit mehr als 700 auf Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und Scheidungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater organisiert sind.

Weitere Informationen und Kontakt:

Klaus Ruppert, Rechtsanwalt und DANSEF Landesregionalleiter "Erbrecht" für Hessen, c/o Kanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl, Bad Nauheim, Tel.: 06032/934522, E-Mail: ruppert@anwaltshaus-bad-nauheim.de, www.dansef.de

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