Plagiate, Patente, Marken und Co.

Gewerbliche Schutzrechte sinnvoll nutzen

31.08.2010

Schadensersatz

Zudem kann der Schutzrechtsinhaber vom Verletzer Schadensersatz für bereits vertriebene Produkte fordern, Auskunft über die Herkunft, die Herstellung und den Vertrieb der Produkte verlangen und gegebenenfalls auch die Vernichtung von bereits hergestellten aber noch nicht vertriebenen Produkten erreichen.

Schutzrechte haben nicht zuletzt auch Werbewirkung. So werten Hinweise wie "zum Patent angemeldet", "patentiert", "Geschmacksmusterschutz" oder das " R im Kreis ®" Produkte auf und heben die Innovationskraft des Schutzrechtsinhabers hervor, was den Wert des Unternehmens steigert.

Ohne Schutzrechte steht für Plagiatoren der Weg offen, neue und am Markt erfolgreiche Produkte nachzubauen und kurze Zeit später selbst auf den Markt zu bringen, und zwar ohne den zeitlichen Aufwand einer eigenen Entwicklung und den damit einhergehenden Entwicklungskosten. Plagiate können deshalb häufig zu günstigeren Konditionen als das Originalprodukt angeboten werden, womit der Originalhersteller seinen Entwicklungsvorsprung einbüßt.

Wofür erhält man Schutzrechte und wer braucht Schutzrechte?

Man muss kein "Daniel Düsentrieb" sein, um ein Schutzrecht zu erhalten, denn die Meinung, dass nur bahnbrechende Erfindungen oder Neuerungen schutzfähig sind, ist falsch. Es sind häufig Weiterentwicklungen oder Verbesserungen bereits bestehender Produkte, die dem Produkt den Markterfolg sichern und den Wettbewerbsvorsprung halten oder sogar ausbauen. Und diese Weiterentwicklungen und Verbesserungen sind schutzfähig.

Nicht nur Großunternehmen benötigen Schutzrechte. Schutzrechte braucht vielmehr jedes Unternehmen, das Produkte herstellt oder vertreibt oder Dienstleistungen erbringt und einen guten Ruf zu verteidigen hat. Denn nur durch die rechtzeitige Hinterlegung entsprechender Schutzrechte wird die Voraussetzung geschaffen, den Wettbewerb für eine gewisse Zeit auf Abstand zu halten, so dass sich Investitionen für Produktentwicklung und Markteinführung amortisieren können.

Der konsequente Einsatz von Schutzrechten ist damit insbesondere für mittelständische Unternehmen von wirtschaftlicher Bedeutung, denn im Unterschied zu Großunternehmen liegt die Stärke des Mittelstandes in der flexiblen und schnellen Marktanpassungsfähigkeit, wobei es die hieraus hervorgehenden Entwicklungen zu schützen gilt, um dem Druck des immer stärker globalisierenden Marktes standhalten zu können.

Aber auch für Handwerksbetriebe und Einzelerfinder kann die Erlangung von Schutzrechten ein wichtiges wirtschaftliches Standbein darstellen, und zwar auch dann, wenn Neuerungen oder Produktideen vom Handwerksbetrieb oder vom Einzelerfinder nicht selbst verwertet, sondern Dritten überlassen werden sollen, denn der Verkauf oder die Lizenzierung einer Neuerung oder Produktidee setzt die Schutzrechtsanmeldung durch den Handwerksbetrieb oder den Einzelerfinder voraus.

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