Gewinner und Verlierer der Unternehmenssteuerreform

21.05.2007
Von Patrick Lerbs
Weitere Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf

Die vor dem Bundestagsbeschluss am 25.5.2007 erwarteten Detailänderungen bei der Unternehmensteuerreform sind am 15. 5. 2007 in der Koalition beschlossen worden. Es wurden zahlreiche Forderungen der Wirtschaftsvertreter erfüllt. Die dadurch entstehenden Mindereinahmen werden durch eine reduzierte Verrechnungsmöglichkeit bei der ab 1.1.2009 geltenden Abgeltungssteuer kompensiert.

Die Kernpunkte der getroffenen Vereinbarungen sind:

-Die Zinsschranke wird gelockert. Unternehmen, die unter die Zinsschranke fallen, können grundsätzlich Ihren Zinsaufwand in Höhe ihrer Zinserträge abziehen. Die Zinserträge übersteigende Aufwendungen dürfen sie höchstens in Höhe von 30 Prozent des Gewinns vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) geltend machen. Damit wurde die Bemessungsgrundlage nun um die Abschreibungen erweitert.

- Zu beachten dabei ist, dass es eine Freigrenze von 1 Million gibt, so dass diese Regelung eher auf Großunternehmen Anwendung finden wird. Kleine und mittelständische Unternehmen sind von dieser gesetzlichen Neuregelung eher nicht betroffen.

- Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wird nicht von 410 auf 100 Euro, sondern auf 150 Euro gesenkt. Für Güter bis zum Wert von 1.000 Euro gibt es einen Abschreibungspool. Diese Werte müssen dann über 5 Jahre zu je 20 Prozent abgeschrieben werden. Damit stellt sich eher eine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Regelung ein, da z.B. PC´s und Notebooks in Zukunft statt über bisher 3 Jahre auf 5 Jahre zwingend abzuschreiben sind.

- Der Anwendungsbereich für die Bildung von steuerfreien Rücklagen für Investitionen wurde gegenüber dem bisherigen Entwurf erweitert. Wer das Instrument nutzen will darf künftig über ein Betriebsvermögen von höchstens 235.000 Euro (statt 210.000 Euro) verfügen. Eine Erweiterung für Unternehmen, die Ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, wurde nicht vorgenommen. Hier bleibt es bei der Gewinngrenze von 100.00 Euro. In diesen Fällen sollte bei der Überschuss-Ermittlung für das Jahr 2007 versucht werden, Umsätze ins Jahr 2007 vorzuziehen, um die Gewinngrenze im Jahr 2008 zu unterschreiten (z.B. Vorschüsse, Anzahlungen etc.), damit auch diese Unternehmen von der zukünftigen Steuervergünstigung weiterhin gebrauch machen können. Für diese Unternehmen stellt die Neuregelung eine deutliche Verschlechterung dar, da bisher alle Einnahmen-Überschuss-Rechner eine steuerfreie Rücklage bilden konnten.

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