Gewinner und Verlierer der Unternehmenssteuerreform

21.05.2007
Von Patrick Lerbs

Diese Regelung bringt Personenunternehmen aber nur auf den ersten Blick Vorteile.

Zwar liege der so genannte Thesaurierungssteuersatz mit 28,25 Prozent deutlich unter dem derzeitigen Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Zum Zeitpunkt der Auflösung müsse aber mit 25 Prozent nach versteuert werden, so dass die Gesamtbelastung mit Einkommensteuer mehr als 46 Prozent betrage (im Extremfall bis zu 53,25 Prozent).

Eine solche Situation kann im Falle unvorhergesehener Verluste rasch eintreten, weil weiterhin zu bedenken ist, dass die Steuervorauszahlungen an das Finanzamt in der Regel aus dem Betrieb (als Entnahme) finanziert werden. Eine Nachversteuerung tritt ein, sobald eine Überentnahme im laufenden Jahr eintritt und damit der in den Vorjahren thesaurierte Gewinn entnommen werden muss.

Dies habe zur Folge, dass für die meisten Unternehmen die Aufnahme von Krediten günstiger sein kann als die Finanzierung über einbehaltene Gewinne.

Nach Berechnungen muss ein Gewerbetreibender, der dem Spitzensteuersatz unterliegt, die Thesaurierung mindestens acht Jahre durchhalten, um günstiger zu liegen als bei der Aufnahme eines Kredits zu sechs Prozent Zinsen.

Bei Unternehmen, die nicht dem Spitzensteuersatz unterliegen, dauere es sogar noch erheblich länger, bis sich die Thesaurierungsmöglichkeit gegenüber der Aufnahme von Fremdkapital als günstiger erweise.

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