Gewinner und Verlierer der Unternehmenssteuerreform

21.05.2007
Von Patrick Lerbs

- Bei den geplanten Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer werden Skonti und Boni ausgenommen.

Zur Gegenfinanzierung soll die bei der Abgeltungssteuer bisher geplante Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus Aktienverkäufen mit allen anderen Kapitaleinkünften gestrichen werden und nur mehr mit Gewinnen aus Aktienverkäufen möglich sein.

Der Finanzausschuss wird am 23.5.2007 über diese Koalitionsabsprachen beraten; ein Abweichen ist eher unwahrscheinlich. Auch der Bundestag wird am 25.5.2007 mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Gesetzentwurf in dieser Form zustimmen.

Gewinner der Unternehmenssteuerreform sind die Kapitalgesellschaften

Mit der Senkung des Körperschafsteuersatzes auf 15 Prozent sowie der Herabsetzung der Gewerbesteuermesszahl auf 3,5 Prozent liegt trotz Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe eine deutliche Entlastung vor (bisher 46,375 auf 29,825 Prozent, bei einem Hebesatz von 400 Prozent).

Die Streichung des Betriebsausgabenabzuges der Gewerbesteuer sowie der Wegfall des Staffeltarifes wird bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen zum größten Teil durch die Erhöhung des Anrechnungsfaktors von 1,8 auf 3,8 des Gewerbesteuermessbetrages bei der Einkommensteuer (§35 EStG) aufgehoben, so dass eine steuerliche Mehr- oder Minderbelastung für kleine und mittelständische Unternehmen nicht zu erwarten ist.

Aber ob die geplante Begünstigung für thesaurierte Gewinne bei den Personengesellschaften tatsächlich eine Erleichterung darstellt, ist zu bezweifeln.

Es wird in Zukunft genau zu prüfen sein, ob ein entsprechender Antrag sinnvoll ist und eine steuerliche Besserstellung erreicht wird. Sinn und Zweck der Regelung soll es aus Sicht des Gesetzgebers sein, dass die Unternehmer durch den günstigeren Steuertarif die ersparte Steuer für neue Investitionen einsetzten und weniger Fremdkapital aufnehmen müssen.

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