Google-adwords-Werbung und Markenverletzungen: Auf die Einstellung kommt es an!

Von Anfang an dabei: Rechtsanwalt Johannes Richard ist Partner der Kanzlei Richard & Kempcke und betreibt die Internetseite www.internetrecht-rostock.de. Dort geht es ausschließlich um das Thema Internetrecht, vor allem um den Internethandel, der aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken ist. Das gilt sowohl für die Anbieter als auch für die Kunden, die Angebote von Ebay, Internetshops oder Amazon nutzen. Seit Jahren ist das Thema Internethandel auch eng mit dem Thema Abmahnungen verknüpft. Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht sind häufige Abmahnthemen. Rechtsanwalt Johannes Richard ist daher Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und auf Wettbewerbsrecht im Internet spezialisiert.

Bei der Auswahl der Option "passende Wortgruppe" wird die Anzeige dann geschaltet, wenn exakt nach der ausgewählten Wortgruppe gesucht wird. Die Anzeige erscheint jedoch auch dann, wenn weitere Worte neben der Wortgruppe in die Suchmaske eingegeben werden.

Nur bei der Option "genau passend" erscheint die Anzeige dann, wenn genau das Suchwort oder die Wortgruppe exakt eingegeben wurde.

Eine Verfeinerung der adwords-Schaltung ist durch die Option "ausschließende keywods" möglich. Hier kann der Kunde Begriffe auswählen, bei denen neben der Eingabe der passenden Worte seine Anzeige gerade nicht erscheinen soll. Ein Beispiel ist, dass unsere Kanzlei bei Abmahnungen berät und zwar bei wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen oder markenrechtlichen Abmahnungen. Abmahnungen gibt es jedoch auch noch in anderen Bereichen wie bspw. im Mietrecht oder im Arbeitsrecht. Es bietet sich daher an, Begriffe wie "Mietrecht" oder "Arbeitsrecht" entsprechend auszuschließen.

Auf Grund der bisher nicht eindeutigen Rechtsprechung besteht gerade bei der Standardeinstellung der weitgehend passenden keywords die Gefahr, sich gerade markenrechtlichen Abmahnungen auszusetzen. Dieses Risiko kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Funktion "genau passend" im Rahmen der adwords-Einstellungen verwendet wird. Weitere Voraussetzung ist, dass ausschließlich keywords ausgewählt werden, die nicht kennzeichenrechtlich geschützt werden, somit in erster Linie generische Begriffe. Eine Überprüfung von kennzeichenrechtlich geschützten Begriffen, die dem deutschen Markenrecht unterliegen, ist bspw. unter www.dpma.de möglich.

Theoretisch wäre es auch möglich, kennzeichenrechtlich geschützte Begriffe als ausschließende keywords einzugeben. Vor dem Hintergrund, dass die Anzahl der Wortmarken jedoch unüberschaubar groß ist, bietet sich dies in der Praxis nicht an.

Die Standardfunktion "weitgehend passende keywords" ist daher nicht ganz ungefährlich. Um zumindest bekannten Abmahnern in dieser Szene nicht in die Falle zu gehen, sollten in dieser Branche bekannte Begriffe ausdrücklich ausgeschlossen werden. (Rechtsanwalt Johannes Richard/mf)

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