Analyse eines Gerichtsurteils

Guter Verdienst für Vielfachabmahner?

26.03.2013

Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs

Das Gericht nimmt an, dass ein Indiz, nämlich die Forderung einer Vertragsstrafe unter Ausschluss des sogenannten Fortsetzungszusammenhangs, gefordert wird.

Zusammenfassend heißt es:

Da von den sieben Kriterien bei der Prüfung der Missbräuchlichkeit des klägerischen Vorgehens nur eins erfüllt und dieses kein gewichtiges ist, liegt nach Auffassung des Gerichtes kein Rechtsmissbrauch vor.

Das OLG Hamm prüft bis zu elf Indizien. Die Entscheidung des Landgerichtes Regensburg, das nach unserer Kenntnis nicht für dezidierte wettbewerbsrechtliche Rechtsprechung bekannt ist, ist abwegig und stellt einen bedauerlichen Einzelfall dar. Wir können uns nicht vorstellen, dass diese Entscheidung in der nächsten Instanz tatsächlich Bestand hat. Ob gegen die Entscheidung ein Rechtsmittel eingelegt worden ist, können wir nicht genau beurteilen.

Auch weiterhin lohnt es sich zu kämpfen, wenn Vielfachabmahner in dieser Form versuchen, Geld zu verdienen. (oe)

Der Autor Johannes Richard arbeitet als Rechtsanwalt in der Kanzlei Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen in Rostock. Er hat sich auf die Bereiche Internet- und Online-Recht sowie Wettbewerbsrecht spezialisiert und ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Kontakt und Infos:
Tel.: 0381 448998-0, E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de, Internet: www.internetrecht-rostock.de

Zur Startseite