Händlersanktionen bei Ebay

Von Anfang an dabei: Rechtsanwalt Johannes Richard ist Partner der Kanzlei Richard & Kempcke und betreibt die Internetseite www.internetrecht-rostock.de. Dort geht es ausschließlich um das Thema Internetrecht, vor allem um den Internethandel, der aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken ist. Das gilt sowohl für die Anbieter als auch für die Kunden, die Angebote von Ebay, Internetshops oder Amazon nutzen. Seit Jahren ist das Thema Internethandel auch eng mit dem Thema Abmahnungen verknüpft. Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht sind häufige Abmahnthemen. Rechtsanwalt Johannes Richard ist daher Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und auf Wettbewerbsrecht im Internet spezialisiert.

Sanktionen von Ebay

Eine weitere Sanktion von Ebay ist die Be-/Einschränkung der Nutzung des Markplatzes. Dies kann zum Beispiel so aussehen, dass es dem Mitglied nicht mehr erlaubt ist, neue Angebote zum Verkauf einzustellen. Nicht unüblich ist auch eine vorläufige Sperrung des Accounts für einen bestimmten Zeitraum. Dies kann etwa zur Folge haben, dass die Mitgliedschaft für einen Zeitraum von vier Wochen ruht.

Das äußerste Mittel - und oftmals die Katastrophe für den gewerblichen Anbieter - ist die endgültige Sperrung der Mitgliedschaft. Es heißt zwar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass bei der Wahl der Maßnahmen Ebay die berechtigten Interessen des betroffenen Mitglieds berücksichtigen muss, insbesondere, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Mitglied einen Verstoß nicht verschuldet hat. In der Praxis ist zum Teil jedoch nur schwer nachzuvollziehen, warum Ebay in speziellen Fällen gerade die Sperrung als Sanktionsmaßnahme gewählt hat. § 4 Nr. 4 der Ebay-AGB regelt eindeutig, unter welchen Umständen eine endgültige Sperrung möglich ist. Neben zu vielen negativen Bewertungen ist hier auch ausdrücklich der Fall der falschen Kontaktdaten zu nennen. Viele Unternehmer haben sich ursprünglich einmal als Privatperson angemeldet, mittlerweile aber eine Firma, ein anderes Unternehmen oder eine GmbH gegründet. Doch die Kontaktdaten wurden zu keinem Zeitpunkt abgeändert.

Dies gilt auch in den Fällen von Umzügen. Endgültig zur Existenzvernichtung kann eine Account-Sperrung werden, wenn man bedenkt, dass der Ausschluss eines Mitgliedes gemäß § 4 Nr. 3 der Ebay-AGB zur Folge hat, dass dieses Mitglied Ebay auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen kann. Wird also ein Firmen-Account gesperrt, sind automatisch auch alle anderen Mitgliedschaften zu Ende. Dies kann beispielsweise zur Folge haben, dass für den Fall, dass eine Privatperson gesperrt wird, die gleichzeitig als Einzelfirma gewerblich bei Ebay tätig ist, beide Accounts nicht mehr nutzbar sind.

Es kommt jedoch noch schlimmer: Das gesperrte Mitglied darf sich nicht wieder erneut anmelden. Eine Sperre ist somit ein lebenslanger Ausschluss von der Handelsplattform Ebay.

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