Rechtsprechung zu Fahrtkosten

Härtere Strafen für Steuerschummler

24.08.2011

Fiskus legt härtere Gangart ein

Steuerzahler müssen sich auf eine härtere Gangart des Fiskus einstellen. "Pendler und Dienstreisende dürfen nicht auf Toleranz des Fiskus hoffen", sagt DHPG-Experte Muth. "Finanzbeamte sind mit Routenplanern bestens vertraut. Mehrkilometer prüft der Fiskus kritisch." Autofahrer sollten im Fahrtenbuch immer gewissenhaft die Streckenführung und den Kilometerstand notieren. Bei Staus oder Streckensperrungen ist es wichtig, die tatsächlich gefahrene Route exakt und zeitnah zu dokumentieren. Im Nachhinein sind Umwege nur schwer nachvollziehbar und können Finanzbeamte misstrauisch machen.

Tipp für Steuerzahler:

Korrigiert das Finanzamt Kilometerangaben, sollten sie sicherheitshalber am eigenen Rechner überprüft werden. Je nach Einstellung im Routenplaner - schnellste, kürzeste oder sparsamste Strecke - ergeben sich zum Teil erhebliche Unterschiede. In der Regel errechnen Finanzbeamte den Weg mit der geringsten Entfernung. "Die kürzeste Strecke ist in der Regel für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte maßgeblich", betont DHPG-Steuerberater Muth. "Bei Dienstreisen lassen sich grundsätzlich die tatsächlich gefahrenen Kilometer ansetzen." Ganz ohne Tricksereien können Mitglieder einer Fahrgemeinschaft Steuervorteile ausschöpfen: Jeder einzelne Mitfahrer kann für sich die Entfernungspauschale ansetzen. Fahrer können bei längeren Strecken unter Umständen sogar mehr als den steuerlichen Höchstbetrag von 4.500 Euro geltend machen.

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