Rechtsprechung zu Fahrtkosten

Härtere Strafen für Steuerschummler

24.08.2011
Falsche Angaben können noch Jahre später empfindliche steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Bei Kilometerangaben nehmen es viele Steuerzahler nicht so genau. Ob Fahrt zur Arbeit, Dienstreise oder Familienheimfahrt: Steuerpflichtige addieren gerne einige Luftkilometer dazu. Falsche Angaben zu Fahrtkosten sind kein Kavaliersdelikt. Sie können noch Jahre später empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen. Steuerrelevante Fahrten sind laufend und sorgfältig zu dokumentieren. Wenn die Steuererklärung ansteht, ist es dafür oft zu spät.

Die aktuelle Rechtsprechung bremst Schummeleien aus: Falsche Kilometerangaben in der Steuererklärung können als Steuerhinterziehung gelten, so das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Az.: 3 K 2635/08). Im vorliegenden Fall gab eine Arbeitnehmerin für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte eine Entfernung von 28 Kilometern an. Nach einem Jobwechsel benannte sie zwar die neue, näher gelegene Arbeitsstätte, blieb aber bei der ursprünglichen Kilometerangabe. Zehn Jahre später fiel dem Finanzamt auf, dass die Entfernung nur zehn Kilometer betrug. Es wertete das Vorgehen als Steuerhinterziehung und verhängte Steuernachzahlungen zuzüglich Zinsen für die vergangenen Jahre. Den Finanzbeamten hätte die Unstimmigkeit nicht zwangsläufig auffallen müssen, wohl aber der Steuerpflichtigen. Dieser Einschätzung folgte das Finanzgericht.

In diesem Zusammenhang ist noch eine weitere Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz zu berücksichtigen (Az.: 3 K 2208/08): Haben die Finanzbehörden einen Sachverhalt nicht genau genug ermittelt und daher die falsche Würdigung getroffen, dürfen sie bestandskräftige Bescheide nicht mehr ändern. "Steuerzahler sollten nie auf Fehler des Finanzamts spekulieren", warnt Jochen Muth, Steuerberater bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DHPG in Euskirchen. "Denn verletzt der Steuerzahler seine Mitwirkungspflichten, wiegt dies meist schwerer als ein Versäumnis der Finanzbehörden. Schnell steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum." Es drohen weitreichende Konsequenzen: Die Finanzbehörden können die Festsetzungsfrist auf bis zu zehn Jahre verlängern. Steuersünder müssen sich darauf einstellen, dass zurückliegende Bescheide insgesamt überprüft und gegebenenfalls geändert werden. Zudem muss der Steuerzahler immer auch mit strafrechtlichen Folgen in Form von Geldbußen oder -strafen rechnen.

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