Rechtsprechung zu Fahrtkosten

Härtere Strafen für Steuerschummler

24.08.2011

Wo es häufig zu Schummeleien kommt

Fahrtkosten bieten Raum für Steuertricks. Entdecken Finanzbeamte unrichtige Angaben, kann dies weitreichende Konsequenzen haben. Steuerzahler sollten alle Fahrten korrekt erfassen, um nicht in den Verdacht der Steuerhinterziehung zu geraten. Dies gilt für Fahrten zur Arbeitsstätte ebenso wie für Dienstreisen mit dem eigenen Pkw.

1. Mehr Kilometer: Meist bieten sich viele Wege von der Wohnung zur Arbeitsstätte. Steuerzahler sind leicht versucht, bei Fahrten noch ein paar Entfernungskilometer aufzuschlagen. Das Finanzamt geht im Zweifelsfall vom kürzesten Weg aus. Längere Strecken sind nur in begründeten Ausnahmefällen erlaubt. Kann mit längeren Routen Zeit gespart werden, sollte Steuerzahler dies detailliert darlegen, möglichst mit Vergleichsdaten.

2. Zu viele Fahrten: Nicht jeder Steuerzahler zieht alle Feier-, Urlaubs- und Krankheitstage bei der Berechnung der Pendlerpauschale ab. Es zählen jedoch nur Fahrten an tatsächlich geleisteten Arbeitstagen. Bei einer Fünf-Tage-Woche fallen rund 220 Tage pro Jahr an. Weitere Tage und Strecken können angesetzt werden, wenn Sonderschichten oder untertags Heimfahrten bei langen Arbeitspausen anfallen. Bei doppelter Haushaltsführung sind Familienheimfahrten einmal pro Woche steuerlich absetzbar.

3. Private Routen: Ob Abstecher ins Fitnessstudio oder Familienbesuch nach der Arbeit: In der Praxis werden berufliche und private Fahrtziele oft verknüpft. Der Fiskus finanziert nur beruflich veranlasste Fahrten mit. Steuerzahler dürfen privat gefahrene Kilometer nicht geltend machen, sondern müssen sie herausrechnen.

4. Doppelt abkassieren: Mitunter geben Arbeitnehmer für die Fahrt mit dem Dienstwagen zur Arbeitsstätte gegenüber ihrem Arbeitgeber eine kurze Strecken an. Die Folge ist eine geringe Lohnsteuerbelastung. Tatsächlich machen sie dann in der Steuererklärung höhere Kilometerangaben geltend. Eine besonders dreiste Schummelei liegt vor, wenn für den Dienstwagen zusätzlich Kilometerleistungen für Dienstreisen angesetzt werden. Kommt der Fiskus Steuerzahlern auf die Schliche, drohen harte Konsequenzen.

Quelle: DHPG Dr. Harzem & Partner KG, www.dhpg.de

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