Welches Recht gilt?

Haftung des Geschäftsführers einer in Deutschland tätigen Limited

09.05.2008

Haftung bei Krise der Gesellschaft

Trotzdem kann dem Director auch außerhalb der Insolvenz eine Schadensersatzpflicht treffen. In Anlehnung an das "wrongful trading"-Modell entwickelten die englischen Gerichte eine nach den Voraussetzungen beinahe identische Haftungsfigur, die bereits bei einer absehbaren Krise der Gesellschaft greift. Berücksichtigt man, dass der Director das Wohl der Gesellschaft in den Mittelpunkt seiner Arbeit zu stellen habe, gehört dazu bei einer absehbaren Krise auch die Wahrung der Interessen der Gläubige, da in finanziell schwierigen Zeiten mit deren Geld gewirtschaftet wird. Die insofern existente Haftungsfigur ist allerdings nachrangig und greift nur, wenn es nicht zu einem Insolvenzverfahren kommt.

Fazit: Kein rechtsfreier Raum für den Director

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass auch nach englischem Recht ein Director keine Narrenfreiheit genießt. Auch er haftet bei Verschulden gerade in der Insolvenz persönlich und in vergleichbarer Form wie der GmbH-Geschäftsführer. Dass nur der Liquidator bestimmte Ansprüche durchzusetzen vermag, ändert nichts an dieser Risikobewertung.

Bedenkt man, dass sich durch Inanspruchnahme des angelsächsischen Rechtskreises auch ein zusätzlicher Gerichtsstand eröffnet, an dem man verklagt werden kann, scheint eine Flucht über den Kanal mit dem Ziel, die Haftung nach deutschem Recht zu umgehen, als übereilt und angesichts der wesentlich höheren Beratungskosten aufgrund der Notwendigkeit zur Beherrschung von zwei Rechtsordnungen auch nicht in jedem Fall sehr durchdacht.

Der Autor: Ulrich Schulte, Rechtsanwalt. Kontakt und weitere Informationen: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte, Kurfürstendamm 42, D-10719 Berlin. Telefon: +49 (0) 30 71520670, Telefax: +49 (0) 30 71520678, E-Mail: ulrich.schulte@wiegehtsweiter.de, Internet: www.dr-schulte.de. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte hat sich mit einem Team von vier Rechtsanwälten wirtschaftsberatend tätig und deckt ein breites Spektrum wirtschafts- und verbraucherschutzrechtlicher Themenstellungen ab. (mf)

Zur Startseite