Lasermessverfahren auf dem Prüfstand

Höchstgeschwindigkeit überschritten – wirklich?

16.06.2010

Sachverständiger stellt Unzulänglichkeiten fest

Bei dieser Sachlage hätte - so das Oberlandesgericht - das Amtsgericht Feststellungen zu den konkreten Umständen der Geschwindigkeitsmessung sowie deren Auswertung treffen und sich damit auseinandersetzen müssen, warum der Sachverständigen seine Bedenken aufgegeben habe.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts lässt offen, ob es sich bei dem Lasermessverfahren PoliScan Speed um ein anerkanntes und standardisiertes Messverfahren handelt. Das Gericht betont jedoch, dass allein die systembedingte Unmöglichkeit der nachträglichen Überprüfung der Geschwindigkeitsmessung der Verwertbarkeit der Messung nicht entgegenstehe, zumal dies auch bei anderen - standardisierten - Lasermessverfahren gegeben sei.

Schlemm empfiehlt, dies zu beachten und ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA - Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. (www.vdvka.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Romanus Schlemm, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Vize-Präsident des VdVKA - Verband Deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V., c/o Kanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl, Frankfurter Str. 28, 61231 Bad Nauheim, Tel.: 06032 9345-21, E-Mail: Schlemm@anwaltshaus-bad-nauheim.de, Internet: www.anwaltshaus-bad-nauheim.de

Zur Startseite