Zahlreiche Änderungen seit 1. Januar

Insolvenzgeldumlage - das ist zu beachten

09.02.2009

Umlagesatz zur Insolvenzgeldumlage

Der Umlagesatz wird künftig für jedes Kalenderjahr neu im Voraus festgesetzt. Für 2009 ist ein Beitragssatz von 0,10 Prozent vorgesehen. Für die Folgejahre wird angestrebt, dass der Umlagesatz jeweils bis zum 30. September des Vorjahres festgelegt wird. Künftig ist also für alle Arbeitgeber der Umlagesatz einheitlich. Bisher differierte er je nach der einziehenden Berufsgenossenschaft.

Das bleibt unverändert: Arbeitgeber trägt Umlage allein

Die alleinige Umlagepflicht der Arbeitgeber wird beibehalten. Die Mitarbeiter dürfen nicht an der Umlage beteiligt werden. Auch bisher war es schon so, dass mit der Umlage nicht nur die reinen Kosten für Insolvenzgeldzahlungen an Arbeitnehmer geltend gemacht wurden, sondern auch Verwaltungskosten. Das neue Gesetz stellt dies nun ausdrücklich klar.

Von der Insolvenzgeldumlage sind weiterhin folgende Arbeitgeber ausgenommen:

- Arbeitgeber der öffentlichen Hand

- Privathaushalte

- diplomatische und konsularische Vertretungen (oe)

Quelle: www.haufe.de/personal

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