Konsequenzen aus dem Urteil des VG Ansbach

Kostenverordnung zum ElektroG unwirksam

02.02.2009

b. Für das EAR

Unabhängig vom Ausgang dieses Rechtsstreits wäre das EAR gut beraten alsbald auf Grundlage einer nachvollziehbaren Kalkulation dem Verordnungsgeber eine neue Zahlenbasis für eine zukünftige 3. Änderung der Kostenverordnung zu liefern.

c. Wie sieht es mit Kostenbescheiden aufgrund der geänderten Kostenverordnungen 2006 und 2007 aus?

Sofern diese noch nicht bestandskräftig geworden sind, kann man dagegen im Wege des Widerspruchs vorgehen.

Das EAR betonte in seiner Presseerklärung vom 14.11.2008 zu dem Urteil, dass die Kostenverordnung 2005 sich zwischenzeitlich zweimal zum Vorteil der Hersteller geändert habe.

Es ist jedoch dringend davon auszugehen, dass auch die Änderungen der Kostenordnung bis zum dem besagten Urteil aus Oktober 2008 auf einer unzulässigen Kalkulationsbasis beruhen und somit auch die 2. und 3. Änderung der Kostenordnung an den selben Mängeln leiden.

Ausblick

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat nach Kenntnis des Autors bisher ganz überwiegend Entscheidungen erlassen, welche in den nachfolgenden Instanzen bestätigt worden sind. Der Autor geht daher fest davon aus, dass auch die Unwirksamkeit der Kostenverordnung 2005 zum ElektroG im Instanzenzug mindestens im Kern bestätigt werden wird.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts reiht sich dabei nahtlos in die Entscheidungen des Gerichts ein, welche die praktische Umsetzung des ElektroG näher konkretisieren und dem EAR Verbesserungsmöglichkeiten bei dem Vollzug des Gesetzes aufzeigen. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Rechtsanwalt Mark Schomaker, Schwerpunkte: Elektrogesetz, IT-Recht, Wettbewerbsrecht, Ravensberger Str. 12, 33824 Werther, Tel.: 05203 9778963, Fax: 05203 9778966, E-Mail: RA.Schomaker@recht-und-vertrag.de, Internet: www.recht-und-vertrag.de

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