Angst vor Piratenüberfällen

Kreuzfahrt verkürzt - Reisepreis darf gemindert werden

13.07.2010

25 Prozent sind angemessen

Durch den Wegfall von Sansibar entfalle ein Land ganz. Zwar seien rein rechnerisch nur 28 Stunden der Reisezeit entfallen, aber auch gerade die Stunden, welche das Wesen der Transatlantikkreuzfahrt als Entdeckungsreise bestimmen. In der Gesamtschau sei daher eine Minderung um 25 Prozent angemessen, wobei dafür der Gesamtreisepreis maßgebend sei. Das Urteil ist rechtskräftig.

Klarmann empfiehlt, dies zu beachten und ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Jens Klarmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und DASV-Landesregionalleiter "Schleswig-Holstein", c/o Passau, Niemeyer & Collegen, Kiel, Tel.: 0431 974300, E-Mail: j.klarmann@pani-c.de, Internet: www.pani-c.de und www.mittelstands-anwaelte.de

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